MOTORRAD
4. FAHRSTUNDEN
Die Motorradfahrstunden erfolgen jeweils im Einzelunterricht. So kann ich mich voll und ganz auf dich konzentrieren und dir für deine praktische Prüfung wertvolle Tipps geben.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten à 90.–. Es werden in der Regel 1.5 bis 2 Lektionen durchgeführt. Die Kosten sind direkt Bar zu bezahlen.
5. PRAKTISCHE PRÜFUNG
Die praktische Prüfung absolviert du sobald du dich auf deinem Motorrad sowie auf der Strasse sicher fühlst. Wir werden gemeinsam entscheiden, wann du bereit für die Prüfung bist.
Da ich zu meiner Arbeit stehe, begleite ich dich zu deiner Prüfung. Natürlich werden wir uns kurz davor nochmals «einfahren» und allfällige Fragen klären.
Prüfungsort: Motorfahrzeugkontrolle (MFK), Vaduz
Anmeldung: Erforderlich bei der MFK Vaduz oder über den Fahrlehrer
Ausrüstung: Führerausweis + Fahrzeugausweis, Fahrzeug technisch in Ordnung (Bremsen, Licht, Reifenprofil etc.)
Dein Fahrschulauto
Ich unterrichte mit einem Mazda CX-3 Revolution der sowohl für die manuelle als auch für die automatische Autoausbildung zur Verfügung steht. Dein Fahrschulauto ist gleichzeitig dein Fahrzeug für die praktische Prüfung.
Hilfreiche Tipps
- mit dem Lernfahrausweis darf man nur zu zweit fahren, wenn der Sozius einen gültigen Ausweis der jeweiligen Kategorie besitzt
- Lernfahrten sind im Ausland verboten (ausser CH)
Dein Fahrzeug
Dein Motorrad sollte für den Grundkurs, für die Fahrstunden und vor allem für die Strasse allen Anforderungen gerecht werden. Bitte schütze dich mit der nötigen Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung und achte darauf, dass dein Motorrad einwandfrei funktioniert. Achte auch auf das Reifenprofil und den Reifendruck!!!
Hilfreiche Tipps
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Wer im Besitz eines Führerausweises der Unterkategorie A1 ist, benötigt keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundekurs.
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Für das Ausfüllen des Gesuchsformulares für den Lernfahrausweis ist ein Sehtest bei einem Arzt oder Optiker notwendig.
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Für die Anmeldung bei der theoretischen Prüfung ist eine Bestätigung des Nothelferkurses notwendig.
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Mit dem Lernfahrausweis darf man nur zu zweit fahren, wenn der Sozius einen gültigen Ausweis der jeweiligen Kategorie besitzt.
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Lernfahrten sind im Ausland verboten (ausser CH).